Ablauf einer Akkreditierung*
Diese Kurzbeschreibung des Ablaufs einer Akkreditierung spiegelt unsere Erfahrungen wieder und kann von den Vorgaben einer Akkreditierungsstelle abweichen.
Nach der Darlegung der Anforderungen (z. B. DIN EN ISO/IEC 17025:2005) im Unternehmen sollten folgende Schritte unternommen werden:
1. Angebot bei einer zugelassenden Akkreditierungsgesellschaften einholen. Diese Akkreditierungsgesellschaften sind beim Deutschen Akkreditierungsrat „DAR“ aufgeführt (www.dar.bam.de). Achten Sie bitte darauf, dass die Akkreditierungsstelle für die Akkreditierungstätigkeit und das Sachgebiet (z. B. Prüf- und/oder Kalibrierlaboratorien) zugelassen ist.
2. Nach Abschluß eines Vertrages (wird immer für fünf Jahre geschlossen!) werden die Unterlagen, d. h. das Handbuch, Verfahrensanweisungen etc. bei der Akkreditierungs-gesellschaft eingereicht (ca. 8-10 Wochen vorher). Zusätzlich müssen weitere Dokumente (werden von der Akkreditierungsstelle vorgegeben) eingereicht werden. Die Durchführung der Akkreditierung erfolgt in der Regel von zwei Personen (Leitender Begutachter und Fachbegutachter).
3. Die Unterlagen werden von den Begutachtern geprüft (Dokumentenprüfung).
4. Es wird ein Begutachtungsplan von einem Begutachter erstellt, der die Terminierung, das Vorgehen, die Ansprechpartner und die Inhalte (Anforderungen der Norm) der Begutachtung festlegt.
5. Am Tag der Begutachtung werden die Anforderungen (z. B. der DIN EN ISO/IEC 17025:2005 und evtl. Fachnormen – abhängig vom Geltungsbereich) von den Begutachtern vor Ort geprüft, d. h. durch Interviews und Gepräche wird festgestellt, ob das Unternehmen die Kompetenz besitzt, die Anforderungen nachweislich zu erfüllen. Am Ende der Begutachtung wird der Begutachter die Feststellungen (Abweichungen von den Anforderungen) schriftlich zusammenfassen und dem Unternehmen mitteilen (Abweichungsbericht).
6. Der Begutachter wird am Ende der Begutachtung eine Empfehlung aussprechen, ob er die Akkreditierung empfiehlt oder nicht.
7. Bei Nichtempfehlung einer Akkreditierung muss das Unternehmen weitere Maßnahmen einleiten, um die Anforderungen zu erfüllen. Das könnte das Einreichen von weiteren Dokumenten sein oder eine Nachbegutachtung (ist mit weiteren Kosten verbunden!) beinhalten.
8. Der Begutachter erstellt einen Begutachtungsbericht, in dem die Feststellungen aus der Begutachtung zusammengefasst werden.
9. Bei Empfehlung einer Akkreditierung wird nach Prüfung der Akkreditierungsstelle eine Akkreditierungsurkunde (Gültigkeit 5 Jahre) erstellt. Glückwunsch!
10. In den folgenden Jahren werden Überwachungsbegutachtungen von der Akkreditierungsstelle durchgeführt, um die Erfüllung der Anforderungen (z. B. der DIN EN ISO/IEC 17025:2005 und evtl. Fachnormen), die Weiterentwicklung und Verbesserung des QM-Systems festzustellen.
*Akkreditierung: Verfahren, nach dem eine autorisierte Stelle (z. B. Akkreditierungsstelle) die formelle Anerkennung (z. B. Urkunde) erteilt, dass eine Stelle (z. B. Prüf- oder Kalibrierlabor) oder Person kompetent ist, bestimmte Aufgaben auszuführen. (Quelle: DIN EN 45020)


