Genehmigungs- und Zulassungsverfahren (immissionsschutzrechtliche Genehmigungen gemäß § 10 BImschG und der 9. BImSchV)
Worum geht es?
Wird die Errichtung oder werden wesentliche Änderungen einer industriellen oder gewerblichen Anlage geplant, so müssen die Änderungen von der zuständigen Behörde genehmigt werden. Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutz-Gesetz (BImSchG) und der Bundesimmissionschutz-Verordnung (BImSchV) ist ein stark formalisiertes Verfahren. Es dient dazu, die Vereinbarkeit des Vorhabens (Antragsgegenstand) mit dem gelten Recht zu vereinbaren und die umweltrechtliche Unbedenklichkeit festzustellen.
Was fordert das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren?
1. Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren fordert die Darlegung des Antragsgegenstandes wie zum Beispiel Genehmigung für Neuanlagen (§ 4 Abs.1 BImSchG), Genehmigung als Versuchsanlage (§ 19 BImSchG in Verbindung mit § 2 Abs. 3 u. 4 BImSchV), Teilgenehmigung (§ 8 BImSchG), Genehmigung zur Änderung einer bestehenden Anlage (§ 16 BImSchG), Zulassung des vorzeitigen Beginns (§ 8a BImSchG) oder Vorbescheid (§ 9 BImSchG)
2. Das Einreichen eines Genehmigungantrages gemäß (§ 4 der 9. BImschV) bei der zuständigen Behörde.3. Fachliche und rechtliche Prüfung des Genehmigungantrages durch die zuständige Behörde wie zum Beispiel Vollständigkeitsprüfung, Ablaufplanung, Terminierung der Entscheidung oder Beteiligung der Öffentlichkeit innerhalb eines Erörterungstermines.
4. Erteilung einer Genehmigung gemäß des Antragsgegenstandes durch die zuständige Behörde.
Was heißt das?
Ein Unternehmen, das die Errichtung oder wesentliche Änderungen einer industrielen oder gewerblichen Anlage plant, muss das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren gemäß § 10 BImschG und der 9. BImSchV durchlaufen und die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Wir führen Sie gerne durch das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren gemäß § 10 BImschG und der 9. BImSchV. Bitte benutzen Sie für Ihre unverbindliche Anfrage unser Anfrageformular oder rufen Sie uns direkt an. Gerne dürfen Sie auch auf unseren Rückrufservice zurückgreifen!


